Kategorie A beschränkt
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.
VoraussetzungenTrekkingsandalen Von 161 Legero 53fs2018 Mint 8wmynOvNP0
Kategorie A beschränkt
18 Jahre (Stufeneinstieg)
Erforderliche Kategorie
Nothelferkurs
D1839 Von Schwarz Stiefeletten Corvari 750 EexWrdCBQo
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung
ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Trekkingsandalen Von 161 Legero 53fs2018 Mint 8wmynOvNP0
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Praktische Grundschulung
6 Stunden für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Stunden. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A beschränkt dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren
Gültigkeit Lernfahrausweis
4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
Lernfahrten
-
Trekkingsandalen Von 161 Legero 53fs2018 Mint 8wmynOvNP0
- Lernfahrausweis erforderlich
- keine Begleitperson erforderlich
- Passagier mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
A1, B1, F, G, M
Kategorie A unbeschränkt
Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.
Führerausweis auf Probe
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten sind innerhalb der Probezeit 2 Weiterausbildungskurse zu besuchen.
PrüfungsfahrzeugTrekkingsandalen Von 161 Legero 53fs2018 Mint 8wmynOvNP0
Kategorie A beschränkt
Bei Kat A unbeschränkt:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35kW und zwei Sitzplätzen.
Bei Kat A beschränkt auf 35 kW:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.
Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung
Für die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).
Kategorie A beschränkt
Grösse
Keine Mindestanforderungen
- Keine schweren Nervenkrankheiten.
- Keine Geisteskrankheiten von Bedeutung.
- Kein Schwachsinn.
- Keine Psychopatien.
- Keine periodischen Bewusstseinstrübungen oder -verluste.
- Keine Gleichgewichtsstörungen.
- Ein Auge korrigiert minimal 0.6, das andere korrigiert minimal 0.1.
- Gesichtsfeld minimal 140° horizontal.
- Kein Doppelsehen. Einäugige oder einseitig Erblindete: korrigiert oder unkorrigiert minimal 0.8.
- Keine Einschränkung des Gesichtsfeldes.
Für Einäugige ferner eine Wartefrist von minimal vier Monaten nach Zustandekommen der Einäugigkeit und eine Prüfung durch den Verkehrsexperten unter Vorweisung eines augenärtzlichen Zeugnisses. Nach Staroperationen ist für Einäugige eine Wartefrist von vier Monaten festzusetzen.
Bewerber, welche die verlangte Sehschärfe nur mit Brille oder Kontaktschalen erreichen, sind zum Tragen einer Brille bzw. der Kontaktschalen während der Fahrt verpflichtet. Die Brille mit getönten Gläsern darf in der Dunkelheit eine Absorption von höchstens 35 Prozent aufweisen. Einäugige Gehörlose sind vom Fahren ausgeschlossen.
Gehör
- Gehörlose Einäugige sind vom Fahren ausgeschlossen.
Brustkorb und Wirbelsäule
Keine Missbildungen, welche die Atmung und Beweglichkeit erheblich beeinträchtigen.
Atmungsorgane
–
Herz und Gefässe
-
6901 6139 Von Sandaletten Bruglia Gold dCoxBe
- Keine hochgradigen Kreislaufstörungen.
Bauch- und Stoffwechselorgane
- Keine schweren Stoffwechselkrankheiten.
Gliedmassen
- Keine schweren Verstümmelungen, Versteifungen oder Lähmungen, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können.(Medizinische Mindestanforderungen Gruppe 3)